Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Anzeigen und Beilangen
1. Auftrag
1.1 ”Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Der “Beilagenauftrag” ist der Vertrag über das Beilegen und/oder die Verteilung von Prospekten. Regelungen der nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten im Zweifelsfall auch für Beilagenaufträge.
1.2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss auf der Basis der jeweils gültigen Preisliste abzuwickeln. Dies gilt auch bei Preisänderungen innerhalb der Laufzeit.
1.3 Rahmenverträge sind speziell ausgehandelte Verträge für Kunden mit größeren Auftragsvolumina und oder speziellen Kundenwünschen. Diese Verträge gelten für eine feste Laufzeit und sind nicht vorzeitig kündbar.
2. Anzeigen-Platzierung
Für die Platzierung von Anzeigen an explizit angegebenen Plätzen übernimmt der Verlag keine Gewähr, es sei denn, der Auftraggeber hat die Gültigkeit seines Auftrages von der Platzierung abhängig gemacht. Für besondere Anzeigenplatzierungen (wie z. B. auf Titel- oder Rückseiten) setzt der Verlag Aufpreise an.
3. Besondere Anzeigenarten
3.1. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die an den Text angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.
3.2. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Der Verlag behält sich insbesondere im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
4. Auftragsbearbeitung
4.1. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Annahmestellen oder bei Außendienstmitarbeitern abgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, können vom Verlag abgelehnt werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber mitgeteilt. Die angelieferten Beilagen können nicht auf richtige Stückzahl kontrolliert werden. Für Mehr- oder Fehlstücke übernimmt der Verlag keine Haftung.
4.2. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag Ersatz an.
4.3. Bei Anzeigen und Prospektbeilagen haftet der Auftraggeber für Weiterungen und Schädigungen, die sich für den Verlag, insbesondere aufgrund presserechtlicher, urheberrechtlicher oder anderer gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften, durch deren Veröffentlichung oder Mitnahme ergeben können. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
4.4. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Textund Bildunterlagen ein. Dem Auftraggeber stellt den Verlag von Ansprüchen Dritter frei, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu.
4.5. Fotos, Manuskripte und sonstige Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet einen Monat nach Ablauf des Auftrages. Eine Haftung des Verlags bei Beschädigung oder Abnutzung überlassener Druckvorlagen ist ausgeschlossen.
4.6. Vom Verlag gestaltete Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung möglich.
4.7. Probe/Korrekturabzüge werden nur bei ausdrücklicher Absprache geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt dies als erteilte Druckgenehmigung.
4.8. Fertigt der Verlag auf Wunsch des Auftraggebers Anzeigenentwürfe, die vom Auftraggeber verworfen werden, berechnet der Verlag ab der zweiten Änderung den Gegenwert für eine Anzeige der bestellten Größe in der vereinbarten Ausgabe - mindestens jedoch 100 Euro. Der Betrag wird bei Erteilung eines Anzeigenauftrages gutgeschrieben.
4.9. Sind keine Größenvorschriften angegeben, wird die tatsächliche Abdruckhöhe für die Preisberechnung zugrunde gelegt. Berechnungshöhe ist die tatsächliche Anzeigenhöhe, aufgerundet bis zum nächsten halben oder vollen Zentimeter.
4.10. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
5. Anzeigenpreise
5.1. Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen in Sonderveröffentlichungen, Kollektiven, Sonderbeilagen, PRBeilagen, Sonderseiten und Kombinationen besondere Anzeigenpreise festzusetzen.
5.2. Bei Änderung der Preislisten treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
6. Rabattierung- und Nachlassregelungen
6.1. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Unabhängig von vereinbarten Rabatten kann die Preisliste vorsehen, dass bestimmte Sonderveröffentlichungen nicht rabattfähig sind. Bei der Bemessung des Auftragsvolumens werden diese Veröffentlichungen jedoch berücksichtigt.
6.2. Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Die Ansprüche auf Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden.
6.3. Hat der Auftraggeber eine zu hohe Rabattierung im Verhältnis zu den innerhalb Jahresfrist abgenommenen Anzeigen erhalten, kann der Verlag eine Nachbelastung binnen drei Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres geltend machen.
6.4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
6.5. Aufträge, die mit der Maßgabe “bis auf Widerruf” gebucht wurden, werden erst zum Jahresabschluss für die tatsächlich abgenommene Anzeigenmenge rabattiert.
7. Rechnungszahlung
7.1. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist unmittelbar nach Erhalt ohne Abzug rein netto zahlbar.
7.2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 v. H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie Einziehungskosten berechnet.
7.3. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
7.4. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf besonderen Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Bei Aufträgen ab 50 Euro werden Kopfbelege oder bei Aufträgen ab 100 Euro vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.
7.5. Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche Auflage des vergangenen Kalenderjahres um 15 % unterschritten wird; bei Zeitschriften mit flächendeckender Verteilung gilt dies nur, wenn 15 % der Haushalte und Betriebe die Zeitschrift nachweislich nicht erhalten haben. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
7.6. Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach Rechnungserhalt rein netto ohne Abzug fällig. Skonti werden nicht gewährt.
7.7. Akzidenzdrucke und Druckerzeugnisse, die eigens für einen Werbetreibenden erstellt wurden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verlags.
8. Zahlungsminderung
8.1. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
8.2. Lässt der Verlag die ihm gestellte Frist zur Schaltung einer Ersatzanzeige verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
8.3. Für elektronisch übermittelte Anzeigen übernimmt der Verlag weder in Bezug auf den Inhalt und die Form noch in Bezug auf zeitnahe Verarbeitung im Verlag Haftung. Dies gilt auch für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art und für Fehler, die sich daraus ergeben. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
9. Provisionen an Dritte
Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Volle Provision nur bei kompletter Auftragsabwicklung (reprofähige Vorlagen etc.). Anzeigen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden nicht provisioniert.
10. Schadensersatzansprüche
10.1. Hat der Verlag das Nichterscheinen oder das nicht ordnungsgemäße oder verspätete Erscheinen der Anzeige zu vertreten, ohne dass ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so ist ein Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns ausgeschlossen, im übrigen beschränkt sich ein evtl. Ersatzanspruch auf den Betrag des Anzeigenpreises einschließlich Mehrwertsteuer.
10.2. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Dies gilt auch sinngemäß bei Arbeitskampf-Maßnahmen.
10.3. Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
10.4. Mit Erteilung des Anzeigen- und oder Beilagenauftrages erkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Geschäftsbedingungen des Verlages an.
10.5. Widerspricht der Auftraggeber einer ggfs. zugesandten Auftragsbestätigung nicht binnen sechs Tagen, gilt der Auftrag als erteilt. Die Geschäftsbedingungen und Preislisten des Verlages gelten damit als akzeptiert.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Siegburg
Download der AGB:
Laden Sie sich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF-Dokument auf ihren Rechner:
AGB für Anzeigen und Beilagen: agb.pdf
AGB für Akzidenzen: agb_akzidenz.pdf
AGB für Online-Shops: agb_online.pdf